Wohnungsaufgabe: Worauf muss ich achten ?
Kündigungsfristen & Co bei der Wohnungsaufgabe
Mit dem Ausräumen der Wohnung ist es bei einer Wohnungsaufgabe nicht getan: Meist ist zwar das Abbauen der Möbelstücke und Organisieren des eigentlichen Akts der Räumung ein körperlich schwerer Akt. Dennoch viel wichtiger ist meist wie in Deutschland so oft der Papierkram.
Ohne Bürokratie wär´s doch langweilig – deshalb haben wir Ihnen hier die wichtigsten Dinge aufgelistet, die Sie bei der Aufgabe Ihrer Wohnung und auch bei der Wohnungsräumung nicht vergessen sollten und sich rechtzeitig darum kümmern sollten:
- Kündigungsfristen beachten bei Wohnungsaufgabe: Oft sind diese daran schuld, dass ganze Räumungen monatelang verschoben werden. Daher sind die Kündigungsfristen Ihres Mietvertrags (privat meist 3 Monate, gewerblich bis zu 9 Monate) zwingend zu beachten und be der ganzen Planung mit einzubeziehen.
- Der Abbau und Transport Ihrer Räumlichkeiten nimmt zwar maximal einige Tage in Anspruch, obwohl bei “Durchschnittswohnungen” meist in einem Tag das Meiste bzw. alles erledigt ist. Dennoch sollten Sie die Wohnungsaufgabe nicht unterschätzen und vor Allem die damit zusammenhängenden Termine. So benötigen manche Hausverwalter und Wohnbaugesellschaften bis zu einem Monat, um ihnen einen Termin zur Übergabe der Schlüssel, Ablesen des Stroms u.Ä. zu erteilen.
- Lassen Sie sich vom Vermieter am Besten alles schriftlich geben (falls noch nicht geschehen) was die Räumung und Auflösung der Wohnung angeht. So manch Vermieter hat eine andere Vorstellung einer Räumung als vielen Mietern lieb ist – so lassen sich unnötige Missverständnisse und Zeitverzögerungen ersparen, wenn die Pflichten geklärt sind. Denken Sie auch unbedingt daran, diese Pflichten der Räumungsfirma mitzuteilen, damit diese weiß was getan werden muss.
Bei Wohnungsaufgabe aufgrund eines Zusammenzugs bei Hochzeit, Zuzug in eine Wohngemeinschaft oder ähnlichen Fällen: Denken Sie auch unbedingt an weitere Dinge wie etwa Ummeldungen, An-/Ummeldung bei der GEZ, beim Internet- und Telefonanbieter etc. Ebenso sollten sie es nicht zu sehr vernachlässigen, den Verwandten und Bekannten die neue Anschrift mitzuteilen, je nach Belieben in Form von individuelle Visitenkarten, Postkarten oder sonstigen Kommunikationswegen. Auch das Auto sollte rechtzeitig umgemeldelt werden.















